Gut zu wissen

Arbeitsverhältnis von A-Z

Hier finden Sie in Stichworten von A bis Z viele wichtige Informationen und Hinweise zum Arbeitsverhältnis und den Zusatzleistungen bei der Diakonie Münster:

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) und die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) bieten eine Vielzahl von Gründen für eine Arbeits- bzw. Dienstbefreiung. Nachzulesen sind diese im § 28 BAT-KF (https://bit.ly/2PSfIht)  bzw.  § 11 AVR DD (https://bit.ly/3cA9WL0).

In vielen Arbeitsbereichen werden Arbeitszeitmodelle nach der persönlichen Situation und den Wünschen der oder des Mitarbeitenden angeboten. So gibt es in der ambulanten Pflege spezielle „Mütter- bzw. Vätertouren“.

Zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitervertretungen (MAV) sind eine Vielzahl von Dienstvereinbarungen geschlossen worden. Den aktuellen Stand der verabschiedeten Vereinbarungen erfragen Sie bitte in der Personalabteilung oder bei der MAV.

Für neue Mitarbeitende finden verpflichtende Einführungstage statt. Termine nebst Anmeldeformulare erhalten Sie als Anlage zum Dienstvertrag.

Die Eingruppierung erfolgt grundsätzlich nach der ausgeübten Tätigkeit. In einigen Arbeitsgebieten ist sie auch abhängig von der Qualifikation. In jeder Entgeltgruppe gibt es verschiedene Entgeltstufen (Erfahrungsstufen). Je nach beruflicher Erfahrung erfolgt eine Zuordnung zu einer Stufe. In jeder Stufe gibt es eine unterschiedliche Verweildauer, bevor eine Zuordnung zur nächsten Stufe (bis zur Endstufe) erfolgt.

Die Auszahlung im AVR DD erfolgt zum 15. des laufenden Monats für den laufenden gesamten Monat.

Die Auszahlung im BAT-KF erfolgt zum 16. des laufenden Monats für den laufenden gesamten Monat.

Der Erholungsurlaub richtet sich nach der vereinbarten Tage-Woche. Er beträgt für Mitarbeitende in einer 5-Tage-Woche mind. 30 Tage.

Für Mitarbeitendenkinder im Alter von sechs bis elf Jahren wird eine Ferienbetreuung in den Sommerferien angeboten. Sie dauert drei Wochen und ist kostenlos.

Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen begrüßen wir sehr und unterstützen diese. Es gibt ein internes Fortbildungsprogramm.

Vor Nutzung eines dienstlichen Fahrzeuges ist eine Kopie des Führerscheins einzureichen.

Jede und jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen (nicht älter als drei Monate). Die Kosten werden gegen Vorlage der Originalquittung von der Arbeitgeberin erstattet.

In allen Einrichtungen ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Dienstvorgesetzten bzw. Ihrem Dienstvorgesetzten.

Es ist eine Dienstvereinbarung zur Führung von regelmäßigen Dienstgesprächen geschlossen worden. Informationen gibt Ihnen Ihre Personalabteilung.

Das kurzfristige Einspringen wird unter gewissen Voraussetzungen finanziell honoriert. Hierüber besteht eine Dienstvereinbarung.

Ein vergünstigtes Jobticket kann bei der Personalabteilung beantragt werden. Kontakt: personal@diakonie-muenster.de.

Mitarbeitende erhalten für jedes Kind eine Kinderzulage, solange sie für das Kind Kindergeld erhalten. Als Nachweis ist eine Kopie des Kindergeldbescheides vorzulegen. Der Bescheid muss auf den Namen der oder des Mitarbeitenden ausgestellt sein. Für über 18-jährige Kinder ist zusätzlich ein Nachweis durch eine Schul-, Ausbildungs- bzw. Studienbescheinigung einzureichen.

Für jeden Mitarbeitenden wird eine Zusatzrentenversicherung bei der KZVK Dortmund abgeschlossen. Zusätzlich hat jede und jeder Mitarbeitende die Möglichkeit, im Rahmen einer Entgeltumwandlung bei der KZVK-Dortmund eine private Altersvorsorge abzuschließen. Kontakt und Information: www.kzvk-dortmund.de

Alle zwei Jahre findet eine Mitarbeitendenbefragung statt. Im Anschluss werden hieraus Maßnahmen abgeleitet, um die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu erhöhen.

Jede Gesellschaft hat eine eigene Mitarbeitervertretung (MAV).

Kontakt:

GB I    Diakonie mobil: dkst-mav@diakonie-muenster.de

GB II   Stationäre Seniorendienste: sd-mav@diakonie-muenster.de

GB III  Beratungs- und BildungsCentrum: bbc-mav@diakonie-muenster.de

GB IV  Kinder- Jugend- und Familiendienste: kjfd-mav@diakonie-muenster.de

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (Adresse, Familienstand, Bankverbindung etc.) sind der Personalabteilung bitte unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

Sie erreichen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Personalabteilung in der Kernarbeitszeit von:

Montag – Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Fliednerstr. 15, 48149 Münster.

Telefon: (0251-8909-0)

E-Mail: personal@diakonie-muenster.de

Die oder den für Sie zuständige:n Sachbearbeiter:in entnehmen Sie bitte Ihrer Entgeltabrechnung.

Bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises reichen Sie bitte eine Kopie ein.

In den Stationären Seniorendiensten gibt es eine gewählte Schwerbehindertenvertretung. Wenden Sie sich gerne – auch bereits im Bewerbungsprozess – an Tanja Felix:

Telefon: 0151 15 97 69 61

E-Mail: SD-SBV@diakonie-muenster.de

Auch Mitarbeitende profitieren von unserer diakonischen Kultur: Dazu gehören Gesprächsangebote, Gottesdienste, Andachten, Glaubensseminare, Oasentage und vieles mehr.

In der Diakonie Münster – Diakonie mobil gGmbH werden die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) angewandt (https://bit.ly/2IlZRUc).

In allen anderen Einrichtungen gilt die Arbeitsrechtsregelung Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) (https://bit.ly/2TKDEUX).

Die Arbeitgeberin unterstützt das vermögenswirksame Sparen. Vollständige Anträge Ihrer Bausparkasse bzw. Ihres Finanzinstituts sind in der Personalabteilung einzureichen.

Die Stationären Seniorendienste und die Diakonie mobil bieten für Auszubildende in der Pflege und Freiwilligendienstleistende finanziell geförderten Wohnraum in Wohngemeinschaften in Münster an. Das Interesse an den Zimmern ist erwartungsgemäß hoch.

Die Zeitzuschläge werden zwei Monate nach deren Entstehung ausgezahlt. Sie werden dem Monat zugeordnet, wo sie geleistet wurden.